(IRL) Revolut wird von Aufsichtsbehörde überprüft

Thomas Reisinger | 13.November 2019

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Kühne Behauptung vom irischen FinTech-StartUp Revolut, so kühn, dass die irische Aufsichtsbehörde Revolut gleich einmal etwas genauer unter die Lupe nimmt. User-Daten werden ab sofort automatisch an Social Media Plattformen und Analyse Dienste weitergeleitet, Werbung automatisch zugesendet - ohne Enwilligung (Opt-In).

Mit 12. November änderte das irische FinTech-StartUp Revolut seine Datenschutzbestimmungen. Im Vergleich zur vorherigen Version werden User-Daten ab sofort automatisch an Social Media Plattformen und Analyse Dienste weitergeleitet; ebenfalls wird Werbung automatisch zugesendet. Anstelle einer aktiven Zustimmung (wie es die Vorgängerversion vorsah) müssen User dieser Praktik explizit per Mitteilung an den Support widersprechen.

Nach Angaben von Revolut selbst ist dieses Vorgehen mit den Anforderungen der DSGVO vereinbar.
In rechtlicher Hinsicht ist diese Behauptung, allerdings durchaus als "kühn" zu werten:

Eine Rechtfertigung dieser Art der Datenverarbeitung auf Basis der Einwilligung scheidet nämlich aus, da die DSGVO und auch diverse Entscheidungen des EuGH hier ganz klar eine Opt-In Regelung verlangen. Theoretisch kann eine Einwilligung auf Basis der Interessensabwägung (berechtigter Interessen) erfolgen. Ob im konkreten Fall das Interesse von Revolut an einem besseren Service diese Datenverarbeitungen aber rechtfertigt ist durchaus zweifelhaft.

Die gleichen Gedanken dürfte sich auch die irische Aufsichtsbehörde gemacht haben, da diese angekündigt hat die Angelegenheit zu prüfen.

Links zum Artikel

Bericht auf joe.ie (englisch)


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