DSGVO-konforme Anwendung von Google Analytics?
Arnold Redhammer | 31.October 2019Artikelinhalt
Google Analytics steht mal wieder in der Kritik dieses mal bei der Hambunger Aufsichtsbehörde. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat bereits klar gemacht, dass Tracking künftig nicht mehr DSGVO-konform ist ohne eine Einwilligung des Betroffenen. Dazu kommt darüber hinaus das laut Beschwerdeführer rund 20.000 Webseiten Google Analytics nicht nach den Empfehlungen der DSK implementiert haben.
Vor der Hamburger Aufsichtsbehörde wurde vor Kurzem eine Beschwerde hinsichtlich der Verwendung von Google Analytics eingebracht, in welcher der Beschwerdeführer angibt, dass rund 20.000 Webseiten die Tracking- und Analysesoftware Google Analytics nicht DSGVO-konform implementiert haben sollen. Laut Angaben eines Mitarbeiters der Behörde wurde in der Beschwerde die behauptete Rechtswidrigkeit im Wesentlichen darauf gestützt, dass die Implementierung von Google Analytics nicht nach den (per se unverbindlichen) Empfehlungen der Datenschutzkonferenz (DSK) erfolgt ist. Im Endeffekt wurde somit der Hamburger Aufsichtsbehörde die Aufgabe zuteil die Frage zu klären, ob die unverbindlichen Empfehlungen in Zukunft verbindliche Vorgaben werden.
Die bisherige Best-Practice Lösung zur Einbettung von Google Analytics war bis jetzt die Nutzung mittels aktiver IP-Adressen-Anonymisierung und Möglichkeit des Opt-Outs. In rechtlicher Hinsicht ist eine Nutzung aufgrund berechtigter Interessen des Webseitenbetreibers gegeben.
Diverse Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie Positionspapiere der Datenschutzkonferenz bringen die bisherige Best-Practice Lösung allerdings ins Wanken, da diese den Standpunkt vertreten, dass Tracking (auch im Fall der IP-Anonymisierung) der aktiven Einwilligung des Nutzers bedürfen. Webseitenbetreiber werden künftig beim Einsatz von Google Analytics und anderen Marketing- und Tracking-Cookies nicht mehr ohne die Abfrage einer vorherigen Einwilligung auskommen können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wird daher zeitnah auf Opt-In umstellen!
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