(F) 50 Mio € Bußgeld gegen Google bestätigt! Revolucion!

Thomas Reisinger | 21.June 2020

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Viva la revolution! Seiner Majestät Google geht es in Frankreich gar nicht gut. Der Versuch sich ins irische Exil zu flüchten und somit den Behörden zu entziehen ist gescheitert. Geköpft wird aber niemand. Stattdessen wird Google zur Kasse gebeten. Es wird wohl Zeit dass diese französische Datenschutzrevolution auch endlich über die Keltische See nach Irland rüber schwappt um die Schutzheiligen der US-Konzerne dort in die Knie zu zwingen.

Vergangenes Jahr verhängte die französische Datenschutzbehörde CNIL im Jänner gegen Google eine Geldbuße in Höhe von EUR 50 Mio. Bemängelt wurde von der CNIL unter anderem, dass Google in seinen Datenschutzbestimmungen zu intransparent und vage sei, sodass Nutzer nicht ausreichend informiert werden was mit ihren Daten geschehe.

Gegen die Entscheidung der CNIL hat Google freilich sofort ein Rechtsmittel an die nächste Instanz den Conseil d'Etat - das französische Höchstgericht - erhoben. Breufungsinhalt waren einerseits die von der CNIL festgestellten Mängel hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen andererseits rügte Google auch die Zuständigkeit der CNIL. Laut Ansicht von Google sei nämlich die - etwas wohlgesonnenere wenn nicht zu sagen speichelleckende - irische Datenschutzbehörde zuständig, da dort auch das europäische Hauptquartier seinen Sitz hat.

Der Conseil d'Etat konnte dieser Argumentation von Google jedoch nichts abgewinnen und bestätigte stattdessen die Entscheidung der CNIL in allen Punkten. Insbesondere hinsichtlich der Zuständigkeit der französischen CNIL argumentierte der Counseil d'Etat, dass zwar das Hauptquartier stets in Irland war, dieses jedoch keinerlei Kontrollbefugnisse im Bereich Datenschutz hatte. Folglich sei das "One Stop Shop" - Prinzip der DSGVO, welches eine Zuständigkeit der irischen Behörde ergeben würde, nicht anwendbar und daher die Zuständigkeit der CNIL korrekt.

Links zum Artikel

Entscheidung des Conseil d'Etat - (französisch)
Artikel - derStandard
Artikel mit weiteren Nachweisen - noyb


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