(AUT) Die Post bringt allen was, und nimmt?

Arnold Redhammer | 04.October 2020

Artikelinhalt

Der Post ist es egal ob man "Hedonist", "neuer Konservativer" oder was auch immer ist, sie bringt allen was. Nehmen tut sie sich aber auch so einiges. So maßt sie sich doch an, von abertausenden Menschen in Österreich politische Profile anzulegen und Sie (ja... Sie liebe Leser!!!) in ein Sinus-Geo-Milleu-spezifisches Raster zu pressen - wodurch man klassische Artikel 9 Daten verarbeitet. Und natürlich alles ohne - ja ohne auch nur irgendeinen Funken - von Information an den Betroffenen verarbeitet. Von der rechtmäßigen Einwilligung als Rechtsgrundlage wollen wir gar nicht erst reden...
Toll für so manche Marketing Bude, nicht so toll für Sie wenn Sie betroffen sind. Erfahren Sie mehr im folgenden Artikel.

Wir haben hier bereits darüber berichtet, dass die Post politische Profile ihrer Kunden, ohne deren Wissen, angelegt hat und, dass es dazu bereits ein Urteil sowie auch Schadenersatzforderungen gegeben hat. Neu in diesem Fall ist die Tatsache, dass die Post das sogar noch etwas komplexer betreibt und offenbar auch meint das alles was sie so tut völlig rechtens wäre. Das sehen die Datenschutzbehörde und andere allerdings nicht so!

Was macht die Post genau?

Zunächst einmal sei klar gemacht, dass die Post dies alles nicht aus Jux und Tollerei macht knallhart Business Interessen hinter dieser Datensammelei stecken. Die gesammelten Daten werden natürlich weiter verkauft!

Wie wir aus den Beauskunftungen an Betroffene wissen hat die Post dafür diese drei Kategorien:

1. Explizit Nennung von Parteien
2. Umschreibung der Daten bzw. andere Bezeichnungen wie „neue Konservative“, „digitale Individualisten“ udgl.
3. Andere personenbezogene Marketing-Daten (zB "Heimwerker-affin" usw.)

Die 1. Kategorie haben wir hier im Blog bereits behandelt und die Schadenersatzklagen laufen bereits. Im derzeitigen Fokus steht die Kategorie 2 in der die Betroffenen als "neuer Konservativer", "digitaler Individualist", "Hedonist" etc. bezeichnet werden.
Die Post argumentierte, dass es sich um adress- und nicht personenbezogene Datensätze handelt. Die Datenschutzbehörde sah das etwas anders und hat klar gemacht, dass es sich hierbei um Daten nach Artikel 9 DSGVO handelt und diese Daten unverzüglich zu löschen sind!

Erwirkt haben diesen noch nicht rechtskräftigen Bescheid Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt von der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims.

Fazit

Wenn wir uns die DSGVO ansehen dann wird uns klar, dass in so einem Bespitzelungsfall mit Gewinnabsicht nicht nur die Datenlöschung vorgesehen ist, sondern ebenso die Tür offen steht für eine Klage auf ideellen Schadenersatz.
Laut Standard-Artikel geht geht Cobin Claims nach einer Judikaturanalyse davon aus, dass Betroffenen ein Anspruch auf bis zu 3000€ ideellen Schadenersatz gewährt wird.

Wir sind gespannt wohin sich dieser Fall noch entwickelt und werden hier natürlich sobald wir mehr wissen darüber informieren.

Links zum Artikel

Sinus-Geo-Milieu - Erklärung
Cobin claims - Sammelaktion Post AG
derStandard.at - Artikel
ots.at - Presseaussendung


VORHERIGER ARTIKEL

NÄCHSTER ARTIKEL