Schadenersatz - H&M - Post - DSGVO & Co - Zusammenfassung

Arnold Redhammer | 12.February 2020

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Viele sehen nur die horrenden Strafandrohungen der Behörden und denken damit wäre es getan. Doch so einfach war die Welt noch nie - und ist es auch in diesem Fall nicht. Wurde nämlich von der Behörde eine Strafe verhängt, ist dies der Moment für Betroffene, sich Gedanken zu machen, in wie weit die Verfehlungen des sanktionierten Unternehmens, negative Auswirkungen auf das eigene Leben haben (könnten). Der Weg zum Zivilgericht steht offen - und was dort passiert, kann für die Unternehmen noch wesentlich bedrohlicher sein als das DSGVO-Bußgeld...

Im Frühling 2019 wurde bekannt, dass die österreichische Post von über 2,2 Millionen Betroffenen die Parteiaffinität anhand verschiedener Parameter ermittelte und diese Information an Dritte verkaufte. Die Betroffenen wurden über diese Datenverarbeitung nicht informiert, auch eine Einwilligung wurde nicht eingeholt. Die Datenschutzbehörde (DSB) ermittelte und erteilte in einem ersten Schritt Auflagen (wie etwa die Löschung der Daten). In einem zweiten Schritt wurde sodann ein Bußgeld in Höhe von EUR 18 Mio erlassen. Neben den Behörden können allerdings auch Betroffene selbst gegen eine behauptete rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor Gericht mittels Klage vorgehen, wenn die Betroffenen einen Schaden erleiden. So steht ihnen gemäß Art 82 DSGVO bzw. § 29 DSG Schadenersatz zu. Dieser Rechtsanspruch ist nicht auf einen materiellen Schaden (z.B. Sachschäden) beschränkt, sondern erlaubt auch den Ersatz von immateriellen Schäden (z.B. Schmerzengeld).

Die ersten dieser Klagen sind bereits vor den Gerichten eingebracht worden bzw liegen auch schon erste Urteile vor: So wurde etwa anlässlich der Datenschutzverletzung durch die Post schon in Vorarlberg geklagt und und wurde in der ersten Instanz auch ein immaterieller Schadenersatz in Höhe von EUR 800 zugesprochen. Diese Höhe begründet sich laut Gericht in der Tatsache, dass es sich bei der politischen Meinung einer Person um besonders schützenswerte und sensible Daten handelt. Angesichts des Umstandes, dass mehr als 2 Millionen Personen betroffen sind ergibt sich hier für die Post eine potentielle Schadenersatzforderung in Höhe von EUR 1,76 Mrd!

In diesem Zusammenhang wird auch die weitere Entwicklung um sog "H&M - Spitzelaffäre" spannend werden, wo sensibelste Daten zu Krankheiten und anderen persönlichen Umständen der Mitarbeiter von Vorgesetzten akribisch aufgezeichnet wurden. Ausgehend von den bisherigen Urteilen ist hier aller Wahrscheinlichkeit nach davon auszugehen, dass den betroffenen Mitarbeitern Schadenersatz zusteht. Vorsichtig geschätzt wird hier ein Betrag zwischen EUR 750 bis EUR 2.000 pro Mitarbeiter im Raum stehen, sodass H&M nicht nur Sanktionen seitens der Behörden fürchten sollte.

Links zum Artikel

FAZ (H&M Artikel)
dataprotect.at (Post Sammelklage)
dataprotect.at (H&M Zusammenfassung)
addendum.org (Schadenersatz-Urteil Post)
dataprotect.at (Schadenersatz-Post Überlegungen)
dataprotect.at (Sammelklage)


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