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Mit der neuen EU-Verordnung über politische Werbung (2024/900) wird klar: Wer gezielt politisch wirbt, muss transparent handeln. Was dabei oft vergessen wird: Die DSGVO schreibt in vielen Fällen auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor – lange bevor die erste Anzeige ausgespielt wird. Wer das ignoriert, riskiert mehr als nur schlechte Presse.

1. Wann ist eine DSFA verpflichtend?

  • Immer dann, wenn besonders sensible Daten verarbeitet werden (Art. 9 DSGVO), z. B. politische Meinung.
  • Wenn automatisiertes Profiling genutzt wird, um Menschen in Zielgruppen einzuordnen.
  • Wenn neue Technologien mit hohem Risiko für Betroffene eingesetzt werden – z. B. KI-gesteuerte Ausspielung politischer Botschaften.

Kurz gesagt: Politisches Targeting ist fast immer ein Fall für eine DSFA.

2. Was gehört in eine DSFA?

  • Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitung
  • Bewertung der Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit
  • Analyse der Risiken für die Rechte der Betroffenen
  • Maßnahmen zur Risikominderung

Wichtig: Die DSFA muss vor Beginn der Verarbeitung abgeschlossen sein – nicht erst, wenn jemand nachfragt.

3. Was bedeutet das für Kampagnenverantwortliche?

  • Targeting ist keine Blackbox: Die genutzten Datenquellen, Algorithmen und Auswertungen müssen dokumentiert, geprüft und rechtlich bewertet werden.
  • Kooperation mit Datenschutzbeauftragten ist Pflicht: Eine DSFA ist kein juristisches Nice-to-have, sondern ein gesetzliches Muss.
  • Transparenzmaßnahmen reichen nicht aus: Nur weil man die Werbemaßnahme offenlegt, heißt das nicht, dass sie datenschutzrechtlich zulässig ist.

Fazit

Wer politisch wirbt und dabei digital targetiert, muss doppelt vorsichtig sein: Die neue EU-Verordnung bringt Transparenzpflichten, die DSGVO verlangt eine klare Risikoanalyse. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist dabei kein reiner Formalakt – sie ist die Voraussetzung, um Kampagnen überhaupt rechtssicher umzusetzen. Wer sie ignoriert, handelt mit Ansage am Abgrund.


Links zum Artikel

Verordnung (EU 2024/900 über politische Werbung) – eur-lex.europa.eu
Artikel 35 DSGVO – Datenschutz-Folgenabschätzung – gdpr.eu
EDSA-Leitlinien zur DSFA – edpb.europa.eu
Datenschutzbehörde – künftige Rolle bei politischer Werbung – dsb.gv.at