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Die EU will mehr Transparenz bei politischer Werbung. Die neue Verordnung (EU) 2024/900 verpflichtet Parteien, Agenturen, Plattformen und Werbedienstleister ab 2025 zu deutlich mehr Offenlegung – und das betrifft auch den Datenschutz. Die Datenschutzbehörde wird eine wichtige Rolle spielen. Für viele Verantwortliche ist jetzt schon klar: Politisches Targeting wird zur Datenschutz-Prüfzone.

1. Politische Werbung ist besonders sensibel

  • Warum? Weil sie oft mit sensiblen Daten arbeitet: Politische Meinung, religiöse Einstellung, gesellschaftliche Zugehörigkeit – alles Daten, die unter Art. 9 DSGVO besonders geschützt sind.
  • Targeting braucht meist eine Einwilligung: Wer Menschen gezielt nach politischer Haltung anspricht, braucht eine starke Rechtsgrundlage – „berechtigtes Interesse“ reicht nicht.

2. Neue Transparenzpflichten kommen

  • Verordnung (EU) 2024/900 verlangt ab 2025:
    • Angaben zum Auftraggeber
    • Zielgruppenbeschreibung
    • verwendete Datenquellen
    • Finanzierung
  • Diese Infos müssen öffentlich zugänglich gemacht werden, z. B. über Anzeigenbibliotheken oder Hinweise in den Werbemitteln selbst.

3. Die DSGVO bleibt voll anwendbar

  • Zwei Regelwerke greifen ineinander: Die neue Werbeverordnung ergänzt die DSGVO, ersetzt sie aber nicht.
  • Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Wenn politisches Profiling eingesetzt wird, muss das Risiko für die Rechte der Betroffenen geprüft und dokumentiert werden.

Fazit

Politische Werbung wird nicht nur rechtlich komplizierter – sondern auch risikoreicher. Wer Zielgruppen analysiert, Microtargeting betreibt oder Kampagnen ausspielt, muss wissen: Die DSGVO gilt weiter, und neue Transparenzregeln kommen obendrauf. Es reicht nicht mehr, bloß kreativ zu sein – man muss auch sauber dokumentieren.


Links zum Artikel

Verordnung (EU 2024/900 über politische Werbung – eur-lex.europa.eu) – eur-lex.europa.eu
Datenschutzbehörde – künftige Aufgaben zu politischer Werbung – dsb.gv.at
EDSA-Leitlinien zu Targeting auf Social Media – edpb.europa.eu
Artikel 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten – gdpr.eu