Endlich höchstinstanzlich: Schadenersatz wegen GPS-Überwachung

Gerhard Hofbauer | 23.June 2020

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Über zwei Jahre nachdem die DSGVO Gültigkeit erlangt hat, mehren sich endlich die Gerichtsurteile in den höheren Instanzen und damit auch die Rechtssicherheit für Anwender. Nach und nach wird dies Rechtsunsicherheiten beseitigen und dies ist auch mit ein Grund für unseren Blog. Im konkreten Fall musste sich der OGH mit einer Schadenersatzklage wegen einer GPS-Überwachung des Dienstautos befassen.

Ein Dienstauto welches auch für private Fahrten verwendet werden kann ist sicherlich ein begehrtes Benefit für die Arbeitnehmer (vor allem wenn es sich um ein E-Auto handelt, da dann nicht einmal der Sachbezug zu zahlen ist). Ungemütlich, ja fast beängstigend kann es jedoch werden, wenn das Auto immer auch die Standortdaten an den Arbeitgeber sendet und dieser auch aktiv mit den Daten arbeiten.

Überwachung ohne entsprechende Information

Genau dies geschah nun einem Oberösterreicher. Erschwerend kommt hinzu, dass der Mitarbeiter von Anfang an noch nicht einmal über die GPS-Ortung informiert wurde - bereits ein erster Verstoß gegen die DSGVO!
Darüber hinaus wurde auch keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung geschaffen. Bei der GPS-Überwachung des Dienstautos, insbesonder auch in der Freizeit, benötigt man jedoch jedenfalls eine Betriebsratszustimmung oder die Einwilligung des Mitarbeiters. Im betroffenen Unternehmen gab es keinen Betriebsrat und aufgrund fehlender Information auch keine Einwilligung des Mitarbeiters - autsch!

Für den Mitarbeiter besonders problematisch kam hinzu, dass diese Daten von der Firma aktiv genutzt wurden. So hatten der Geschäftsführer, der Vertriebs-, Produktion- und Innendienstleiter jederzeit Zugriff auf die Standortdaten. Dass sie von diesem auch Gebrauch machten zeigten sie durch häufige Kontrollanrufe und Rückfragen warum sich der Mitarbeiter gerade am jetzigen Ort aufhalte. Nachdem auch interne Aufforderungen zur Abschaltung dieser Einrichtung nichts bewirkten, holte sich der Angestellte Hilfe von der Arbeiterkammer und forderte Schadenersatz für den psychischen Druck.

Nach über 2 Jahren Prozessanhängigkeit wurde nun die Entscheidung vom höchsten österreichischen Zivilgericht getroffen, dass diese Art und Weise der Überwachung illegal sei (Was für eine Überraschung!) und ihm auch ein Recht auf immateriellen Schadenersatz zu stehe. Im konkreten Fall erhält der Kläger somit 400 Euro pro Arbeitsmonat, insgesamt 2.400 Euro.

Schlussendlich lässt sich festhalten, dass dieser Sachverhalt ohnehin relativ eindeutig war (es entschieden bereits die erste und zweite Instanzen für den Kläger), jedoch nun durch das Urteil des OGH endlich höchstinstanzliche Fakten geschaffen wurden und so die Rechtssicherheit stärkt.

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Von Firma überwacht - AK Oberösterreich


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