DSGVO Urteile März 2025
Arnold Redhammer | 29.March 2025Artikelinhalt
Während draußen die Krokusse blühen, blüht drinnen in den Gerichtssälen das Verständnis für die DSGVO. Oder auch nicht – je nach Perspektive und warum wir uns hier nicht festlegen wird der Artikel veranschaulichen.
Wie immer die Highlights aus dem März. Spoiler: Meta, Amazon und ein paar Bots stehen nicht so gut da.
BGH: Verbraucherverbände dürfen offiziell nerven
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Verbraucherverbände dürfen jetzt auch offiziell bei DSGVO-Verstößen klagen. Konkret ging es um ein App-Center von Meta, wo Datenschutz offenbar eher als freundliche Empfehlung verstanden wurde.
Das Urteil? Die Klagebefugnis ist gegeben. Meta hat gegen Datenschutz verstoßen. Und der vzbv durfte klagen. Damit haben Unternehmen eine neue Sorte Gegner auf dem Spielfeld: Leute mit viel Zeit und juristischem Ehrgeiz.
EuGH: KI-Entscheidungen brauchen Erklärung
In einem anderen Fall ging es darum, dass ein Mobilfunkanbieter einer Person den Vertragsabschluss verweigerte – gestützt auf eine algorithmisch erzeugte Bonitätsbewertung. Die Erklärung dafür? Keine.
Der EuGH fand das semi-cool und stellte klar: Wenn schon Maschinen über Menschen entscheiden, dann bitte mit nachvollziehbarer Begründung. Sci-Fi ja, aber bitte mit Protokoll.
Verwaltungsgericht: Amazon kassiert Datenschutz-Bußgeld
Auch Amazon Europe Core SARL durfte sich über ein freundliches Schreiben des Verwaltungsgerichts freuen. Thema: Datenschutz. Ergebnis: Geldstrafe.
Die Begründung: Mehrere Verstöße gegen Transparenz- und Informationspflichten. Kurz gesagt: Amazon hätte eigentlich wissen müssen, was Amazon eigentlich tut. Hat es aber nicht. Oder nicht genug. Und das kostet.
OLG Stuttgart: Schnüffelnde Mitarbeiter haften selbst
Nicht ganz März, aber fast: Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Mitarbeitende, die aus Neugier unbefugt in Datenbeständen stöbern, persönlich haftbar sind. Kein „Ich hab nur mal geguckt“ mehr – sondern volle Verantwortung.
Für alle, die gern mal die Daten der Ex checken oder schauen, ob der Kollege wirklich so viele Krankheitstage hatte: ab jetzt besser lassen. Oder sparen – für die Anwaltskosten.
Fazit
März 2025 bringt wenig Frühlingsgefühle für alle, die es mit Datenschutz nicht so genau nehmen. Der Trend bleibt: Wer digital unterwegs ist, muss Regeln kennen – oder Juristen. Meta, Amazon und Co. liefern jedenfalls genug Stoff für weitere Lektionen in Sachen Datenethik.
Links zum Artikel
BGH zu vzbv vs. Meta - vzbv.de
EuGH zu KI-Transparenz - stiftungdatenschutz.org
Geldstrafe gegen Amazon - ru.law
OLG Stuttgart zur Mitarbeitendenhaftung - stiftungdatenschutz.org