Februar 2025 Urteilsammlung

Arnold Redhammer | 27.February 2025

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The show must go on

Natürlich gab es im Februar 2025 noch mehr, was in der DSGVO-Welt passiert ist – denn wer braucht schon Ruhe, wenn man Bußgelder und fristlose Kündigungen haben kann? Hier sind ein paar weitere Highlights, die auch den zynischsten Datenschutz-Enthusiasten ein Schmunzeln entlocken:

Kündigung wegen weitergeleiteter E-Mails (21. Februar 2025)

Ein Vorstandsmitglied wurde fristlos entlassen, weil es sensible E-Mails – also genau die Art von Geheimnissen, die man lieber im Tresor behält – an sein privates Postfach weiterleitete.
Sarkastische Erkenntnis: Offensichtlich gilt: Wer seine internen Daten als „persönliche Leselektüre“ missbraucht, zahlt nicht nur mit dem Job, sondern auch mit dem Ansehen.

Haftung bei Fehlern von Auftragsverarbeitern (14. Februar 2025)

Das OLG Dresden machte es deutlich: Verantwortliche können sich nicht hinter ihren Auftragsverarbeitern verstecken, wenn diese mal einen Fehler machen.
Sarkastische Erkenntnis: Einfach den Dienstleister in den Sündenbock verwandeln? Nicht mit uns! Die Chefetage zahlt am Ende den Preis.

Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO – Mehr Transparenz, bitte! (13. Februar 2025)

Gerichte haben klargestellt, dass der Anspruch auf Auskunft nicht als minimalistischer „Daten-Snack“ verstanden werden darf, sondern als vollwertiges Menü an Informationen.
Sarkastische Erkenntnis: Denn wer hätte gedacht, dass man für seine eigenen Daten auch mal eine ausführliche Bedienung erwarten darf?

Noch mehr aus dem Datenschutz-Kosmos…

  • Ausnahmen der KI-VO zugunsten von Sicherheitspolitik und Tech-Giganten (18. Februar 2025): Hier wird unter großem Lobbyeinfluss darüber diskutiert, ob die Datenschutzregeln für KI ein echtes Schutzschild oder eher ein schlaffes Kissen sind.
  • NIS2-Umsetzung in Deutschland erst nach der Bundestagswahl (14. Februar 2025): Ein Urteil, das zeigt, dass manche Gesetzgeber lieber auf den nächsten Wahltag warten, bevor sie ernsthafte Cyber-Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Sarkastische Erkenntnis: Manchmal scheint es, als ob Datenschutzregeln und politische Prioritäten auf verschiedenen Planeten existieren – und der Countdown läuft trotzdem.


Der Februar 2025 hat also wieder bewiesen: Bei der DSGVO gibt es keine halben Sachen. Die Gerichte sorgen dafür, dass sowohl Unternehmen als auch Verantwortliche ordentlich ins Schwitzen kommen – und das nicht nur wegen der Bußgelder!


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