(DEU) 14,5 Mio € Bußgeld gegen Deutsche Wohnung gekippt

Thomas Reisinger | 28.February 2021

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UUUUPS! War wohl nix. Auch in Deutschland läuft das Match Datenschutzbehörde gegen Justitz auf vollen Touren, jedoch nicht so Einseitig wie in Österreich bisher, doch lesen Sie selbst warum die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen jetzt doch keine 14,5 Mio EUR zahlen muss...

Im September 2019 verhängte die Landesdatenschutzbeauftragte von Berlin gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio EURO. Der Grund? Jede Menge Daten die ohne Rechtsgrundlage nach Ablauf von Fristen weiter gespeichert wurden. Nachlesen im Detail können Sie das in den nebenan verlinkten Blogbeiträgen.

Das Bussgeld wurde gekippt

Eben dieses Bußgeld wurde vor Kurzem durch das Landgericht Berlin gekippt. Interessant ist hierbei die Begründung des Landgericht Berlins, welches im Bußgeldbescheid "gravierende Mängel" sieht. Noch viel, viel interessanter ist aber um was für einen "gravierenden Mangel" es sich hierbei genau handelt: konkret bemängelte das Landgericht Berlin, dass sich der Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbehörde nicht gegen eine natürliche Leitungsperson im Unternehmen, sondern gegen das Unternehmen an sich gerichtet hat.

Nettes Detail am Rande: aus genau dem gleichen Grund wurde übrigens auch unlängst hier zu Lande das 18 Mio EURO Bußgeld gegen die Post aufgehoben.

Freilich... es handelt sich hierbei um eine durchaus strittige Frage und es haben - aus diversen dogmatischen Gründen - beide Sichtweisen ein gewisses Für und Wider. Es ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die DSGVO selber klar für die direkte Verhängung gegen Unternehmen spricht. Und auch kann man nicht argumentieren, dass sich diese Frage zuvor in Deutschland noch nicht aufgetan hat. Denn so hat etwa das LG Bonn unlängst klipp und klar vertreten, dass es definitiv nicht auf das Verschulden eines Vorstandes ankommt, sondern einzig und allein auf das Unternehmen als juristische Person.

Wir werden sehen wie es weiter geht

Welche dieser Ansichten sich letztlich durchsetzen wird bleibt abzuwarten, denn interessanterweise sehen die verknoteten Wege des deutschen Verfahrensrecht nicht vor, dass sich die Berliner Datenschutzbehörde direkt an die Berufungsinstanz wenden kann. Stattdessen muss man auf den "Goodwill" der Staatsanwaltschaft hoffen.

Unsere Meinung hierzu: ja klar... Rechtsentwicklung ist wie die Evolution: also definitiv nicht von "intelligent design" geprägt. Bis man seinen Rythmus gefunden braucht es schon mal ein paar Anläufe und auch ein gelegentliches Hinfallen. Wirft einem auch niemand vor, aber wenn man es schafft trotz einer klar vorgegebenen Linie (hust hust: DSGVO) dezent die Orientierung zu verlieren, dann relativiert sich der Nimbus an Kompetenz der der Justiz eigentlich inhärent sein sollte.

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