NEWSLETTER JÄNNER 2021: Zum Nachlesen (Archivfunktion)
Thomas Reisinger | 01.February 2021Artikelinhalt
Ein formidables 2021!
Die Tage werden langsam wieder länger, obwohl fast niemand mehr die Wintersonnenwende feiert und da einige Spanier genug hatten von römischer Unterjochung, haben wir vor ein paar Tagen auch beschlossen ein neues Jahr zu starten und zwar nicht erst im Frühling.
Das Jahr 2020 wird wohl als Corona-Jahr in die Geschichte eingehen, in der Welt des Datenschutzes, als das Jahr in dem die Privacy Shield-Vereinbarung gekippt wurde.
Wir haben noch einmal die 3 Meistgelesenen Artikel des Jahres 2020 Aufgelistet, bevor wir uns wieder dem Alltag Widmen.
Liebe Grüße aus der Welt des Datenschutzes und herzlich willkommen zum DSGVO.CARE Newsletter JÄNNER 2021!
Kaum zu glauben, aber wir haben das Jahr 2020 geschafft und sind im Jahr 2021 angelangt. Das Team DSGVO.CARE (Gerhard Hofbauer, Thomas Reisinger, Arnold Redhammer, Brigitta Redhammer und Sandra Bachen) wünscht nachträglich noch frohe Weihnachten und hoffen wir aufrichtig, dass Sie die letzten paar Tage möglichst stressfrei genießen konnten.
Eine gewisse Weihnachtsruhe hat sich auch in der Welt des Datenschutzes eingestellt und gibt es - anders als bei so manchen Regierungen - keine Nacht-und-Nebel-Aktionen die zwischen den Feiertagen versteckt werden. Nichtsdestotrotz kann man nicht sagen, dass der Spezies des Datenschützers ein Winterschlaf vergönnt ist:
1. BREXIT is here!
Die große Neuigkeit gleich zum Anfang: der BREXIT ist da... endlich! Lang angekündigt, lange nicht ernst genommen und gefühlte eine Million mal verschoben wurde er letztlich doch real. Seit 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das UK somit ein Drittland und steht rein theoretisch auf der selben Stufe wie Nordkorea oder - fast noch schlimmer - die USA.
Doch verzagen Sie nicht werte Leser! Stattdessen lautet die Devise fürs erste mal: "keep calm and don't panic!", denn die EU hat hier vorgesorgt und erstmal eine Übergangsfrist von 4 Monaten (verlängerbar um 2 Monate) definiert in welcher Datenübertragungen ganz normal weiterlaufen dürfen. Weiters ist geplant, dass während dieser Übergangsfrist eine Angemessenheitsentscheidung erfolgen soll, welche Datenübertragungen ermöglichen wird.
Soweit mal der Plan, aber wie heißt es so schön: nix is fix!
2. COOKIES: nicht gut für die Bilanz!
Auch zum Thema Cookies gibt es wieder einmal Neuigkeiten aus dem schönen Frankreich. Naja... genau genommen nichts neues, denn die Regeln für das Setzen von Cookies (Einwilligung und Setzen erst NACH Vorliegen dieser!) sind ja mittlerweile ziemlich klar.
Noch nicht angelangt ist diese Erkenntnis aber wohl bei Amazon und Google, weshalb die CNIL satte Bußgelder gegen diese verhängt hat.
Anmerkung des Teams von DSGVO.Care: so langsam erinnert einen die Haltung von Amazon und Co an Asterix möchte man meinen.
3. FACEBOOK und Schadenersatz!
Ein (leicht verspätetes) Weihnachtsgeschenk wurde hingegen unserem Lieblings-Datenschützer Maximilian Schrems bereitet. Mit Urteil vom 07.12.2020 (zugestellt am 28.12.2020) wurde in der Sache Schrems vs Facebook nämlich entschieden, dass eine mangelhafte Auskunftserteilung einen Schadenersatzanspruch von 500 EURO begründet.