(GRC) PWC - 150.000 € für eine Einwilligung

Arnold Redhammer | 09.August 2019

Artikelinhalt

Nun, auch die Großen die oftmals scheinend im Rampenlicht stehen erwischt es mal mit den Schattenseiten - dieses mal PWC - aber nicht das PWC wo jetzt einige unserer ehemaligen Kollegen arbeiten und auch wir arbeiten hätten können, nein PWC-Griechenland. Man hat sich offensichtlich nicht mit der unbedingten Freiwilligkeit einer Einwilligung auseinander gesetzt.

Die griechische Aufsichtsbehörde verhängte vor Kurzem ein Bußgeld in Höhe von EUR 150.000,-- gegen das Consulting-Unternehmen „Price Waterhouse Coopers“ aufgrund mehrerer Mängel in den zur Datenverarbeitung herangezogenen Einwilligungen der Mitarbeiter.

Die griechische Aufsichtsbehörde bemängelte primär, dass die Einwilligungen nicht der von der DSGVO verlangten Freiwilligkeit entsprachen, da im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses – aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – regelmäßig eine solche nicht gegeben ist. Nach Meinung der Aufsichtsbehörde – als auch nach unserer Meinung – empfiehlt es sich die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext eines Arbeitsverhältnisses stattdessen auf die Rechtsgrundlagen der Vertragserfüllung, der Wahrung berechtigter Interessen und / oder der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zu stützen.

Anders als im Fall der Einwilligung ist es bei diesen Rechtsgrundlagen nicht notwendig die Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen, sondern „lediglich“ diesen ausreichend klar und transparent über die Verarbeitungszwecke zu informieren.

Links zum Artikel

dpa.gr/pls/portal/docs/PAGE/APDPX/ENGLISH_INDEX/DECISIONS/SUMMARY%20OF%20DECISION%2026_2019%20(EN.PDF text: Zusammenfassung ) (english)


VORHERIGER ARTIKEL