(DEU) Bußgeld gegen 1&1 gekippt
Thomas Reisinger | 12.November 2020Artikelinhalt
Am 11.11. beginnt ja bekanntlich der Fasching und damit die Narrenfreiheit! Das hat man sich wohl auch in Bonn gedacht und hat das dortige Landgericht die Geldbuße gegen den Telekommunikationsdienstleister 1&1 von satten 9,55 Millionen EUR mal eben auf - zwar doch nicht unerhebliche, aber bei weitem nicht mehr sooooooo stattliche - 900.000 EUR dezimiert.
Im November 2019 verhängte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz: BfDI) gegen das Telekommunikationsunternehmen 1&1 eine Geldbuße in Höhe von EUR 9,55 Mio. Der Grund seinerzeit: 1&1 hatte die Telefonnummer einer Kundin an deren ehemaligen Lebensgefährten weitergegeben welcher diese für Stalking missbrauchte.
Der Umstand, dass der Ex-Lebensgefährte lediglich Namen und Geburtsdatum der Kundin nennen musste um sich zu legitimieren war in den Augen des BfDI ein grob fahrlässiger Verstoß gegen Art 32 DSGVO, da die Nennung von Name und Geburtsdatum keine ausreichende Schutzmaßnahmen darstellt woraufhin das oben genannte Bußgeld verhängt wurde.
Die Reaktion von 1&1
1&1 hat gegen dieses Bußgeld - nicht unerwartet - Einspruch erhoben und sich an die nächste Instanz in Form des Landgerichts Bonn gewendet. Dieses bestätigte mit Urteil vom 11.11. die Ansicht des BfDI, wonach die Verifizierung mit Bekanntgabe von Namen und Geburtsdatum keinen ausreichenden Schutz gemäß Art 32 DSGVO darstellt.
LG Bonn hat andere Meinung
Anderer Meinung als der BfDI war das LG Bonn jedoch hinsichtlich der Höhe der verhängten Geldbuße: so war nach Meinung des LG Bonn kein grob fahrlässiger Verstoß gegen Art 32 gegeben, sondern insgesamt nur ein geringer Verstoß festzustellen. Dies einerseits, weil lediglich eine Person betroffen war und weiters, weil es auf die dem Fall zugrundeliegende Art und Weise nur möglich war die Telefonnummer zu erfahren. "Sensible" Daten wie etwa Einzelverbindungsnachweise oder Kontodaten hätten auf diesem Weg nicht abgefragt werden können.
Die vom BfDI verhängte Geldbuße in Höhe von EUR 9,55 Mio sei somit nicht verhältnismäßig und wurde vom LG Bonn auf EUR 900.000 herabgesetzt.
Fazit
Ob neben der offiziellen Begründung des LG Bonn, welche durchaus korrekt ist, noch andere Gründe wie etwa der corona-bedingte Konjunktureinbruch eine Rolle spielten ist spekulativ. In jedem Fall ist aber festzuhalten, dass es zu einer Sanktion und damit zu einer wichtigen Signalwirkung gekommen ist. Nämlich, dass der Schutz personenbezogener Daten ernst zunehmen ist.
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Bericht - netzpolitik
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