(AUT) Facebook, Recht auf Auskunft & 500€ Schadenersatz für Schrems

Thomas Reisinger | 04.January 2021

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Wer brav (und geduldig) war, der kriegt was vom Christkind! So zumindest die Erzählungen und wahr geworden ist es wohl gerade für Maximilian Schrems. Denn dieser bekommt wohl noch nachträglich ein Weihnachtsgeld von EUR 500 - zwar nicht vom Christkind sondern von Facebook. Christkind spielte in dem Fall das OLG Wien.

"Gut Ding will Weile haben!" und Max Schrems kann ein Lied hiervon singen und momentan dürfte dieses Lied eher einen frohen Unterton haben, denn in seinem Kampf gegen Facebook hat Max Schrems vor Kurzem einen kleinen Sieg errungen.

Entscheidung des OLG Wien

Am 07. 12. 2020 entschied das OLG Wien nämlich in der Sache Schrems VS Facebook zu seinen Gunsten und bestätigte die Ansicht der ersten Instanz, wonach eine mangelhafte Auskunftserteilung die betroffene Person dazu berechtigte Schadenersatz von dem Verantwortlichen zu fordern. Nach Ansicht des OLG Wien stellt die Verletzung der Auskunftspflicht nämlich einen immateriellen Schaden im Sinne des Art 82 DSGVO dar und ist der Verantwortliche somit schadenersatzpflichtig.

Auch hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzanspruches bestätigte das OLG Wien die Ansicht der ersten Instanz und sprach einen Betrag von EUR 500 zu, wobei es argumentierte, dass lediglich ein "geringes Unwohlsein" durch die Auskunftspflichtverletzung eingetreten sei.

Was heißt dieses Urteil für die Praxis?

In praktischer Hinsicht ist dieses Urteil an sich keine große Neuerung. Sowohl die Erkenntnis, dass eine mangelhafte Auskunftserteilung einen Schadenersatzanspruch begründen kann als auch die Höhe dieses Schadenersatzanspruches sind keine grundlegend neuen Erkenntnisse. Insbesondere hinsichtlich der Höhe gibt es auch hierzulande bereits einschlägige Rechtsprechung welche einer Einzelperson, welche von einer Datenschutzverletzung betroffen ist, einen Schadenersatzanspruch in dieser Größenordnung zugestehen.

Eine große Bedeutung kommt diesem Urteil jedoch zu, da es sich direkt gegen Facebook und damit gegen einen der Big Player richtet und somit einen medial sehr wirksamen Präzedenzfall schafft.

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